Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

Kategorie: Recht | 25. August 2017

Eine Hundehalterin muss nicht für die Folgen eines Reitunfalls haften, wenn der Geschädigte nicht beweisen kann, dass das Durchgehen des Pferdes durch den Hund verursacht wurde. Ein Zurückpfeifen des Hundes mit der Hundepfeife sei sozialadäquat. So entschied das OLG Karlsruhe (Az. 7 U 200/16).

Weitere Informationen: Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in . . . ...

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr . . . ... [weiterlesen]

Preise für Wohnimmobilien im 2. Quartal . . . ...

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 2. . . . ... [weiterlesen]

Archiv