Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Mai 2023
Das LAG Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben (Az. 12 Sa 513/22 u. a.).
Quelle: www.datev.de