Keine Klage ohne Gerichtskosten – Keine Prozesskostenhilfe bei unbewiesenem Unfall

Kategorie: Recht | 10. Oktober 2017

Das AG Augsburg lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da die Antragstellerin nicht beweisen konnte, dass sie durch einen Unfall mit einer Straßenbahn geschädigt war. Die Beschwerde vor dem LG Augsburg hatte keinen Erfolg. Da die Frau keinen Gerichtskostenvorschuss für die Klage einzahlte, kam es auch nicht zu einem Rechtsstreit (Az. 043 T 2632/17).

Weitere Informationen: Keine Klage ohne Gerichtskosten – Keine Prozesskostenhilfe bei unbewiesenem Unfall

Quelle: www.datev.de

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