Keine Kostenübernahme einer parallel zu einer Chemotherapie erfolgenden Hyperthermiebehandlung durch die Krankenkasse
Kategorie: Recht | 18. August 2017
Laut SG Stuttgart sind die Kosten einer parallel zu einer Chemotherapie erfolgenden Hyperthermiebehandlung eines an einem Lungenkarzinom Erkrankten nicht von der Krankenkasse zu tragen (Az. S 27 KR 7202/14).
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Quelle: www.datev.de