Keine Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie

Kategorie: Recht | 1. August 2017

Das LSG Sachsen hat über eine Reihe von Verfahren eines Krankenhauses entschieden, in denen die Krankenkasse es abgelehnt hatte, die Kosten einer stationären Chemotherapie zu übernehmen, weil diese auch ambulant hätte erfolgen können. Die ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten habe Vorrang (Az. L 1 KR 244/16 u. a.).

Weitere Informationen: Keine Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt . . .

Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 . . . ... [weiterlesen]

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in . . . ...

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten . . . ... [weiterlesen]

Archiv