Keine Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie
Kategorie: Recht | 1. August 2017
Das LSG Sachsen hat über eine Reihe von Verfahren eines Krankenhauses entschieden, in denen die Krankenkasse es abgelehnt hatte, die Kosten einer stationären Chemotherapie zu übernehmen, weil diese auch ambulant hätte erfolgen können. Die ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten habe Vorrang (Az. L 1 KR 244/16 u. a.).
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Quelle: www.datev.de