Keine Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie

Kategorie: Recht | 1. August 2017

Das LSG Sachsen hat über eine Reihe von Verfahren eines Krankenhauses entschieden, in denen die Krankenkasse es abgelehnt hatte, die Kosten einer stationären Chemotherapie zu übernehmen, weil diese auch ambulant hätte erfolgen können. Die ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten habe Vorrang (Az. L 1 KR 244/16 u. a.).

Weitere Informationen: Keine Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie

Quelle: www.datev.de

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