Keine Leistungspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfall durch nur als Arbeitsmaschine verwendetem Traktor
Kategorie: Recht | 29. November 2017
Laut EuGH ist bei einem Unfall durch einen als Arbeitsmaschine verwendeten Traktor die Kfz-Versicherung des Traktors nicht zur Leistung verpflichtet (Rs. C-514/16).
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Quelle: www.datev.de