Keine Leistungspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfall durch nur als Arbeitsmaschine verwendetem Traktor

Kategorie: Recht | 29. November 2017

Laut EuGH ist bei einem Unfall durch einen als Arbeitsmaschine verwendeten Traktor die Kfz-Versicherung des Traktors nicht zur Leistung verpflichtet (Rs. C-514/16).

Weitere Informationen: Keine Leistungspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfall durch nur als Arbeitsmaschine verwendetem Traktor

Quelle: www.datev.de

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