Keine Luxusmodernisierung bei Balkonanbau, Außenaufzug, Zentralheizung und Isolierverglasung
Kategorie: Recht | 9. Februar 2018
Das AG München entschied, dass der Mieter eine Modernisierung mittels Anbau eines Balkons, Außenaufzug, Zentralheizung, Isolierverglasung und dreiadriger Stromkabel dulden muss (Az. 453 C 22061/15).
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Quelle: www.datev.de