Keine Nadelepilation für Transsexuelle
Kategorie: Recht | 4. Mai 2020
Krankenkassen dürfen generell keine Leistungen von Kosmetikstudios bezahlen. Welche Folgen daraus für die Barthaarentfernung bei Transsexuellen entstehen, hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil aufgezeigt (Az. L 16 KR 462/19).
Weitere Informationen: Keine Nadelepilation für Transsexuelle
Quelle: www.datev.de