Keine Nadelepilation für Transsexuelle

Kategorie: Recht | 4. Mai 2020

Krankenkassen dürfen generell keine Leistungen von Kosmetikstudios bezahlen. Welche Folgen daraus für die Barthaarentfernung bei Transsexuellen entstehen, hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil aufgezeigt (Az. L 16 KR 462/19).

Weitere Informationen: Keine Nadelepilation für Transsexuelle

Quelle: www.datev.de

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