Keine naturschutzrechtliche Befreiung für einen Friedwald in Swisttal

Kategorie: Recht | 6. September 2017

Das VG Köln hat der Klage des B.U.N.D., Landesverband NRW e. V., gegen eine naturschutzrechtliche Befreiung, die der Rhein-Sieg-Kreis der Gemeinde Swisttal zur Errichtung und zum Betrieb eines Naturfriedhofs erteilt hatte, stattgegeben (Az. 2 K 6600/15).

Weitere Informationen: Keine naturschutzrechtliche Befreiung für einen Friedwald in Swisttal

Quelle: www.datev.de

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