Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen

Kategorie: Recht | 24. Juli 2017

Auch wenn es bei einer Betriebsratswahl mehrere Fehler gab, die geeignet waren, das Wahlergebnis zu beeinflussen, ist die Wahl bei der gebotenen ausschließlich summarischen Fehlerbetrachtung nicht nichtig. So entschied das LAG Düsseldorf (Az. 10 TaBV 3/17).

Weitere Informationen: Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen

Quelle: www.datev.de

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