Keine Partnerschaftsbonusmonate beim ElterngeldPlus, wenn die Erwerbstätigkeit nicht in rechtlich zulässiger Weise reduziert wird
Kategorie: Recht | 22. November 2017
Eltern, die beim Bezug von ElterngeldPlus gemeinsam den viermonatigen Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen wollen, müssen beide gleichzeitig die Erwerbstätigkeit in zulässiger Weise auf 25-30 Wochenstunden reduzieren. Wer durchgehend unverändert „offiziell“ voll arbeitet und volles Gehalt bezieht, kann nicht durch eine unzulässige Reduzierung der Arbeits- oder Ausbildungszeit die Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus herbeiführen. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 11 EG 2662/17).
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Quelle: www.datev.de