Keine Pauschalbesteuerung für eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung

Kategorie: Steuern | 16. März 2020

Das FG Münster hat entschieden, dass die Lohnsteuer für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier nicht mit dem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden darf (Az. 8 K 32/19).

Weitere Informationen: Keine Pauschalbesteuerung für eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BStBK veröffentlicht Berufsstatistik 2024 . . .

Zum 1. Januar 2025 waren deutschlandweit 104.845 Mitglieder bei den . . . ... [weiterlesen]

Anlagevermittler durfte auf lange Anwaltsrecherche vertrauen . . .

Ein Anlagevermittler darf auf die Rechtsauskunft eines Fachanwalts für Bank- . . . ... [weiterlesen]

Archiv