Keine Pflicht zum Einbau eines „Fettabscheiders“ für Hotel, das nur Frühstück anbietet

Kategorie: Recht | 15. Juli 2020

Eine Satzungsbestimmung, die ausnahmslos jeden Gastronomiebetrieb mit Küchenbetrieb zum Einbau einer Vorrichtung zur Abscheidung fetthaltiger Stoffe aus dem Abwasser („Fettabscheider“) verpflichtet, ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar. Dies entschied das VG Koblenz auf die Klage eines Bad Kreuznacher Hoteliers, der in seinem Betrieb lediglich Frühstück anbietet (Az. 3 K 832/19.KO).

Weitere Informationen: Keine Pflicht zum Einbau eines „Fettabscheiders“ für Hotel, das nur Frühstück anbietet

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / . . . ...

Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten . . . ... [weiterlesen]

Was ist Aufwand, was Investition? Der . . . ...

Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv