Keine Pflicht zum Einbau eines „Fettabscheiders“ für Hotel, das nur Frühstück anbietet
Kategorie: Recht | 15. Juli 2020
Eine Satzungsbestimmung, die ausnahmslos jeden Gastronomiebetrieb mit Küchenbetrieb zum Einbau einer Vorrichtung zur Abscheidung fetthaltiger Stoffe aus dem Abwasser („Fettabscheider“) verpflichtet, ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar. Dies entschied das VG Koblenz auf die Klage eines Bad Kreuznacher Hoteliers, der in seinem Betrieb lediglich Frühstück anbietet (Az. 3 K 832/19.KO).
Weitere Informationen: Keine Pflicht zum Einbau eines „Fettabscheiders“ für Hotel, das nur Frühstück anbietet
Quelle: www.datev.de