Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung
Kategorie: Steuern | 15. Januar 2018
Wenn bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern verwendet werden, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines „Un“-Sicherheitszuschlags. So entschied das FG Köln (Az. 15 K 1122/16).
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Quelle: www.datev.de