Keine Privatschulkosten für Schülerin mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Legasthenie

Kategorie: Recht | 9. April 2018

Der Jugendhilfeträger ist nicht verpflichtet, für die Privatschulkosten der an einem einfachen Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Legasthenie leidenden 15-jährigen Klägerin sowie für die Kosten einer Legasthenietherapie aufzukommen. Dies hat das VG Trier entschieden (Az. 2 K 14025/17.TR).

Weitere Informationen: Keine Privatschulkosten für Schülerin mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Legasthenie

Quelle: www.datev.de

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