Keine Regelbesteuerung bei nur mittelbarer beruflicher Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft

Kategorie: Steuern | 5. Juli 2017

Laut FG Düsseldorf dürfen bei nur mittelbarer beruflicher Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft Zinsen für ein Darlehen zur Anschaffung einer Beteiligung an der Gesellschaft nicht im Rahmen der Regelbesteuerung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Az. 7 K 3226/16).

Weitere Informationen: Keine Regelbesteuerung bei nur mittelbarer beruflicher Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Arbeitszeiterfassung: Zwei Drittel der Unternehmen beklagen . . . ...

Hoher Aufwand, schwierige Umsetzung, mangelnde Flexibilität: Ein Großteil der deutschen . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen Juni 2023 . . .

Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen im . . . ... [weiterlesen]

Archiv