Keine rückwirkende Änderung zu hoher Rentenbezüge nach über 10 Jahren

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Bewilligt dieselbe Behörde einer Versicherten zwei Renten (Witwenrente und Altersrente) und teilt sie in den Rentenanpassungsmitteilungen die jeweils aktuelle Rentenhöhe für beide Renten im selben Schreiben mit, so muss der Versicherte nicht damit rechnen, dass eine Anrechnung der Altersrente auf die Hinterbliebenenrente unterblieben ist. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 13 R 5384/15).

Weitere Informationen: Keine rückwirkende Änderung zu hoher Rentenbezüge nach über 10 Jahren

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch im Außenbereich . . .

Die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ist ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes . . . ... [weiterlesen]

Blockchain auch weiterhin nur Nischentechnologie . . .

Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) nutzen Blockchain-Anwendungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv