Keine Schadensersatzpflicht des korrekt steuernden Bergfahrers bei durch Instabilität des Talfahrers verursachter Havarie

Kategorie: Recht | 21. März 2018

Bei einer Havarie eines instabil beladenen talfahrenden Schiffes auf dem Rhein ist der korrekt fahrende entgegenkommende Bergfahrer nicht zum Schadensersatz verpflichtet. So entschied das OLG Köln als Rheinschifffahrtsobergericht (Az. 3 U 209/13 BSchRh).

Weitere Informationen: Keine Schadensersatzpflicht des korrekt steuernden Bergfahrers bei durch Instabilität des Talfahrers verursachter Havarie

Quelle: www.datev.de

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