Keine Schülerbeförderungskosten für Privatschule
Kategorie: Recht | 30. März 2020
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Schülerbeförderungskosten zu einer Privatschule nicht übernommen werden müssen, wenn sich deren Profil nicht wesentlich von einer staatlichen Schule unterscheidet und der einzige Unterschied in der Zusammensetzung der Schülerschaft besteht (Az. L 7 BK 2/19).
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Quelle: www.datev.de