Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus

Kategorie: Recht | 3. Juli 2018

Bedient sich ein Krankenhausträger zum Ausgleich von Auftragsspitzen oder wegen genereller Personalunterdeckung in der Pflege sog. Honorarkräfte sind diese regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des SG Köln (Az. L 8 R 1052/14).

Weitere Informationen: Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BStBK veröffentlicht Berufsstatistik 2024 . . .

Zum 1. Januar 2025 waren deutschlandweit 104.845 Mitglieder bei den . . . ... [weiterlesen]

Anlagevermittler durfte auf lange Anwaltsrecherche vertrauen . . .

Ein Anlagevermittler darf auf die Rechtsauskunft eines Fachanwalts für Bank- . . . ... [weiterlesen]

Archiv