Keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen
Kategorie: Steuern | 30. Juli 2018
Die Bundesregierung plant keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen, der seit 1982 unverändert sechs Prozent beträgt, wie es in der Antwort der Bundesregierung (19/3423) heißt.
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Quelle: www.datev.de