Keine sog. "tatsächliche Verständigung" mit dem Finanzamt über Hinterziehungszinsen möglich

Kategorie: Steuern | 30. Mai 2018

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass wegen einer Steuerhinterziehung festzusetzende Hinterziehungszinsen nicht Gegenstand einer sog. „tatsächliche Verständigung“ zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt sein können (Az. 6 K 2254/17).

Weitere Informationen: Keine sog. "tatsächliche Verständigung" mit dem Finanzamt über Hinterziehungszinsen möglich

Quelle: www.datev.de

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