Keine Sozialhilfe bei Bestattung einer Fehlgeburt
Kategorie: Recht | 12. Dezember 2019
Eltern haben nach einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln, da sie – anders als der Krankenhausträger – nicht zur Bestattung verpflichtet sind. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 20 SO 219/16).
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Quelle: www.datev.de