Keine Suite im Hotel auf Mallorca
Kategorie: Recht | 6. Juli 2020
Das LG Frankfurt entschied, dass durch die Unterbringung in der niedrigsten, anstelle der gebuchten höchsten Zimmerkategorie der Zweck der Reise – die Erholung – grundlegend berührt wird. Wenn nämlich nicht nur gleichwertige, komfortable Schlafmöglichkeiten, sondern auch adäquate Rückzugsbereiche für die dreiköpfige Reisegruppe fehlen, rechtfertigt dies eine Minderung des Reisepreises um 50 % (Az. 2-24 O 55/19).
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Quelle: www.datev.de