Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

Kategorie: Recht | 6. September 2018

Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 18.17).

Weitere Informationen: Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

Quelle: www.datev.de

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