Keine Verletztenrente bei unfallbedingter Verletzung des rechten Zeigefingers

Kategorie: Recht | 12. November 2019

Im Unfallversicherungsrecht richtet sich die Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Auf den bisherigen Beruf oder die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit kommt es nicht an. So das SG Karlsruhe (Az. S 1 U 1297/19).

Weitere Informationen: Keine Verletztenrente bei unfallbedingter Verletzung des rechten Zeigefingers

Quelle: www.datev.de

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