Keine verminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung durch die Betreuung und Erziehung von Kindern

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Eltern können aus dem Grundgesetz keinen Anspruch darauf ableiten, wegen ihres Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge als einfachrechtlich geregelt zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zahlen zu müssen. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 3 KR 650/16).

Weitere Informationen: Keine verminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung durch die Betreuung und Erziehung von Kindern

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Wartungsarbeiten am Mittwoch, 12.08.2026 . . .

Am Mittwoch, den 12.08.2026, von 20:00 bis 22:00 Uhr stehen . . . ... [weiterlesen]

DATEV Unternehmen online: Neuerungen in DATEV . . . ...

Seit Anfang August sind Optimierungen bei E-Mail-Benachrichtigungen und beim Auslesen . . . ... [weiterlesen]

Archiv