Keine verminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung durch die Betreuung und Erziehung von Kindern

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Eltern können aus dem Grundgesetz keinen Anspruch darauf ableiten, wegen ihres Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge als einfachrechtlich geregelt zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zahlen zu müssen. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 3 KR 650/16).

Weitere Informationen: Keine verminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung durch die Betreuung und Erziehung von Kindern

Quelle: www.datev.de

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