Keine Verpflichtung der EU-Kommission, im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“ einen Legislativvorschlag vorzulegen

Kategorie: Recht | 24. April 2018

Das Gericht der EU hat die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“ keinen Legislativvorschlag vorzulegen. Die Kommission habe ihre Entscheidung hinreichend begründet und bei ihrer Beurteilung der Rechtslage keinen offensichtlichen Fehler begangen (Rs. T-561/14).

Weitere Informationen: Keine Verpflichtung der EU-Kommission, im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“ einen Legislativvorschlag vorzulegen

Quelle: www.datev.de

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