Keine Verpflichtung eines Wasserverbands zu umfassender Pflege und Sicherung von Bäumen in oder an Gewässern

Kategorie: Recht | 16. Dezember 2019

Die Klage der Stadt Düren auf Feststellung, dass der Wasserverband zur Pflege und Sicherung von Bäumen in und an Gewässern verpflichtet ist, hatte vor dem VG Aachen keinen Erfolg. Die Gewässerunterhaltungspflicht des Wasserverbands Eifel-Rur umfasse nicht die Pflege und Sicherung der Bäume (Az. 6 K 410/18).

Weitere Informationen: Keine Verpflichtung eines Wasserverbands zu umfassender Pflege und Sicherung von Bäumen in oder an Gewässern

Quelle: www.datev.de

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