Keine Verpflichtung zur Zahlung einer zum zweiten Mal erhöhten Nachmaut
Kategorie: Recht | 29. Mai 2020
Das AG München entschied, dass ein Reisebusunternehmen nach Missachtung der Maut-Pflicht in Ungarn nur das einfach erhöhte Mautentgelt zahlen muss und keine Verpflichtung zur Zahlung einer zum zweiten Mal erhöhten Nachmaut besteht (Az. 191 C 8294/19).
Weitere Informationen: Keine Verpflichtung zur Zahlung einer zum zweiten Mal erhöhten Nachmaut
Quelle: www.datev.de