Keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung durch die Einigungsstelle

Kategorie: Recht | 8. Mai 2018

Eine Einigungsstelle kann auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen. So entschied das LAG Schleswig-Holstein (Az. 6 TaBV 21/17).

Weitere Informationen: Keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung durch die Einigungsstelle

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mieter und Wohnungsnutzer müssen für beschädigte . . . ...

Das LG Köln hat dem Eigentümer einer bei einem Polizeieinsatz . . . ... [weiterlesen]

Kein Anspruch des Entrümpelungsunternehmens auf Sensationsfund . . . ...

Das LG Köln hat die Klage der Inhaberin einer Entrümpelungsfirma . . . ... [weiterlesen]

Archiv