Keine Vorsteueraufteilung bei Unternehmensfortführung durch Insolvenzverwalter einer GmbH & Co. KG

Kategorie: Steuern | 15. Juli 2020

Das FG Münster entschied, dass Vorsteuern aus Leistungen eines Insolvenzverwalters einer GmbH & Co. KG auch dann nicht aufzuteilen sind, wenn der Insolvenzverwalter im Rahmen der Unternehmensfortführung steuerfreie Ausgangsumsätze ausführt (Az. 5 K 546/17).

Weitere Informationen: Keine Vorsteueraufteilung bei Unternehmensfortführung durch Insolvenzverwalter einer GmbH & Co. KG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Jedes zweite deutsche Unternehmen sieht Anzeichen . . . ...

Die Politik der neuen US-Regierung könnte die Gewichte im transatlantischen . . . ... [weiterlesen]

Nach Abberufung: LAG Hessen bejaht Kündigungsschutz . . . ...

Das LAG Hessen hat entschieden, dass ein ehemaliger Geschäftsführer nach . . . ... [weiterlesen]

Archiv