Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift

Kategorie: Steuern und Recht | 13. April 2022

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das LAG Berlin-Brandenburg bestätigt hat (Az. 23 Sa 1133/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Änderung des BMF-Schreibens zur Anwendung der . . . ...

Mit BMF-Schreiben vom 7. Juli 2025 wurde das Anwendungsschreiben zur . . . ... [weiterlesen]

Verfahren zur Zulässigkeit des rückwirkenden Treaty Override in . . . ...

Das BVerfG hat das Verfahren zu einer Richtervorlage des Bundesfinanzhofs . . . ... [weiterlesen]

Archiv