Keine Witwenrente bei Heirat erst bei lebensbedrohlicher Erkrankung nach langer Ehe "ohne Trauschein"

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Laut SG Stuttgart berechtigt eine Heirat erst bei lebensbedrohlicher Erkrankung nach langer Ehe „ohne Trauschein“ nicht zur Witwenrente (Az. S 17 R 2259/14).

Weitere Informationen: Keine Witwenrente bei Heirat erst bei lebensbedrohlicher Erkrankung nach langer Ehe "ohne Trauschein"

Quelle: www.datev.de

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