Keine Witwenrente nach Hochzeit am Krankenbett

Kategorie: Recht | 26. Januar 2018

Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf Witwenrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sog. Versorgungsehe widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden. Hiervon ist regelmäßig nicht auszugehen, wenn die tödlichen Folgen einer schweren Krankheit bei Eheschließung für den Verstorbenen vorhersehbar waren. So entschied das LSG Hessen (Az. L 5 R 51/17).

Weitere Informationen: Keine Witwenrente nach Hochzeit am Krankenbett

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von . . . ...

Das Schreiben stellt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der . . . ... [weiterlesen]

Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters . . .

Das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 . . . ... [weiterlesen]

Archiv