Keine Wohngemeinschaft aus Wachkomapatienten
Kategorie: Recht | 24. November 2017
Eine Mehrheit schwerstpflegebedürftiger Personen, die sich überwiegend in einem Wachkoma befinden, kann keine selbstverantwortete Wohngemeinschaft sein. Das hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 26 K 6422/16).
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Quelle: www.datev.de