Keine Wunschversetzung eines Beamten in den einstweiligen Ruhestand wegen der Wahl eines Ministerpräsidenten der Partei „Die Linke“

Kategorie: Recht | 14. März 2018

In dem Rechtsstreit um die vom Beamten selbst gewünschte Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wegen der Wahl Bodo Ramelows zum Ministerpräsidenten hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Berufung des Beamten gegen das seine Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Gera nicht zugelassen (Az. 2 ZKO 298/15).

Weitere Informationen: Keine Wunschversetzung eines Beamten in den einstweiligen Ruhestand wegen der Wahl eines Ministerpräsidenten der Partei „Die Linke“

Quelle: www.datev.de

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