Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

Kategorie: Recht | 11. September 2017

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass deutsche Apotheker ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger und sonstiger preisgebundener Arzneimittel keine Gutscheine oder Rabatte zukommen lassen dürfen (Az. 13 A 2979/15, 13 A 3027/15).

Weitere Informationen: Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

Quelle: www.datev.de

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