Keine Zusage einer dauerhaften und bezahlten Freistellung – Entscheidung nach Vergleichswiderruf

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Mai 2023

Das LAG Düsseldorf hat zur Abrede zu einer dauerhaften unwiderruflichen Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung Stellung genommen (Az. 8 Sa 594/22).

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Quelle: www.datev.de

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