Keine Zusage einer dauerhaften und bezahlten Freistellung – Entscheidung nach Vergleichswiderruf
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Mai 2023
Das LAG Düsseldorf hat zur Abrede zu einer dauerhaften unwiderruflichen Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung Stellung genommen (Az. 8 Sa 594/22).
Quelle: www.datev.de