Kfz-Haftpflicht auch für nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug nötig

Kategorie: Recht | 5. September 2018

Für ein nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug, das fahrbereit ist, muss lt. EuGH auch dann eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen, wenn sein Eigentümer, der nicht mehr damit fahren will, es auf einem Privatgrundstück abgestellt hat (Rs. C-80/17).

Weitere Informationen: Kfz-Haftpflicht auch für nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug nötig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Offenbarungspflicht eines Auto-Verkäufers für ungewöhnliche Reparaturen . . .

Worüber muss ein Auto-Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf aufklären? Das Landgericht Lübeck . . . ... [weiterlesen]

Kein Widerrufsrecht bei Beauftragung eines Schranks, . . . ...

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, . . . ... [weiterlesen]

Archiv