Kfz-Printwerbung: Qualifiziertes Fahrzeugangebot muss Angaben zur Motorisierung enthalten
Kategorie: Recht | 2. April 2020
Das OLG Köln entschied, dass eine großformatige Printwerbung für ein Kfz, die eine „Aufforderung zum Kauf“ gem. § 5 a Abs. 3 UWG darstellt, als wesentliche Information auch Angaben zur Motorisierung enthalten muss (Az. 6 U 267/19).
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Quelle: www.datev.de