„Kiezblocks“-Straßensperrungen nur bei erhöhter Gefahrenlage

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Januar 2024

Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen dürfen nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden. So entschied das VG Berlin (Az. 11 L 316/23).

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Quelle: www.datev.de

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