Kind mit "falschem" Sperma gezeugt – Schmerzensgeld für die Mutter
Kategorie: Recht | 4. April 2018
Trägt eine – ärztlicherseits pflichtwidrig – mit „falschem“ Sperma durchgeführte Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zuzusprechen sein. So entschied das OLG Hamm (Az. 3 U 66/16).
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Quelle: www.datev.de