Kinderkratzer am Auto – keiner zahlt

Kategorie: Recht | 18. Mai 2018

Das AG München entschied, dass Kinder nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen haften, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde (Az. 345 C 13556/17).

Weitere Informationen: Kinderkratzer am Auto – keiner zahlt

Quelle: www.datev.de

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