Kindertagespflege im zu Wohnzwecken vermieteten Miethaus einer Wohnungseigentumsgemeinschaft
Kategorie: Recht | 16. März 2020
Das LG Koblenz entschied, dass eine zu Wohnzwecken vermietete Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht als Kindertagespflegestelle für bis zu fünf Kinder genutzt werden darf (Az. 2 S 34/19 WEG).
Weitere Informationen: Kindertagespflege im zu Wohnzwecken vermieteten Miethaus einer Wohnungseigentumsgemeinschaft
Quelle: www.datev.de