Kindertagespflege im zu Wohnzwecken vermieteten Miethaus einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

Kategorie: Recht | 16. März 2020

Das LG Koblenz entschied, dass eine zu Wohnzwecken vermietete Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht als Kindertagespflegestelle für bis zu fünf Kinder genutzt werden darf (Az. 2 S 34/19 WEG).

Weitere Informationen: Kindertagespflege im zu Wohnzwecken vermieteten Miethaus einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

Quelle: www.datev.de

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