Kindesadoption durch gleichgeschlechtliches Paar

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2017

Das AG Tempelhof-Kreuzberg entschied, dass ein homosexuelles Ehepaar einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen darf. Die beiden Männer waren zunächst eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine „Ehe für alle“, das am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln (Az. 166A F 8790/16).

Weitere Informationen: Kindesadoption durch gleichgeschlechtliches Paar

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Streitwertgrenzen für Rechtsmittel sollen deutlich erhöht . . . ...

Parallel zur Neujustierung der Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten erwägt . . . ... [weiterlesen]

Rechtsfahrgebot für Fahrräder gilt auch auf . . . ...

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, ob mit Auto oder Fahrrad, . . . ... [weiterlesen]

Archiv