Kindesadoption durch gleichgeschlechtliches Paar

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2017

Das AG Tempelhof-Kreuzberg entschied, dass ein homosexuelles Ehepaar einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen darf. Die beiden Männer waren zunächst eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine „Ehe für alle“, das am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln (Az. 166A F 8790/16).

Weitere Informationen: Kindesadoption durch gleichgeschlechtliches Paar

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb von Grundstücken . . . ... [weiterlesen]

BFH zu § 1 Abs. 5 . . . ...

Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um . . . ... [weiterlesen]

Archiv