Kitesurfer scheitern mit Klage gegen die Niedersächsische Wattenmeerverwaltung

Kategorie: Recht | 8. August 2017

Das VG Oldenburg hat die Klage von Kitesurfern, die sich gegen das generelle Drachensportverbot im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ wendeten, abgewiesen. In diesem Gebiet hätten die Belange des Naturschutzes grundsätzlich Vorrang (Az. 5 A 726/15).

Weitere Informationen: Kitesurfer scheitern mit Klage gegen die Niedersächsische Wattenmeerverwaltung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten . . . ...

Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft . . . ... [weiterlesen]

BaFin: Lagebericht im Fokus der Bilanzkontrolle . . .

Die BaFin teilte am 04.12.2023 mit, dass sie im Rahmen . . . ... [weiterlesen]

Archiv