Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg

Kategorie: Recht | 24. November 2017

Das VG Köln hat die Klage des BUND NRW e.V. gegen die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach durch die RWE Power AG abgewiesen. Der Hauptbetriebsplan erlaube u. a. die sog. Vorfeldräumung und Waldrodung (Az. 14 K 1282/15).

Weitere Informationen: Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg

Quelle: www.datev.de

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