Klage einer Schulleiterin gegen Einführung der Inklusion an einem bremischen Gymnasium abgewiesen

Kategorie: Recht | 9. Juli 2018

Das VG Bremen hat die Klage einer Schulleiterin eines bremischen Gymnasiums abgewiesen, mit welcher sie sich gegen die Weisung der Senatorin für Kinder und Bildung gewehrt hatte, zum kommenden Schuljahr die Beschulung Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung in einem inklusiven Klassenverband an ihrer Schule zu ermöglichen (Az. 1 K 762/18).

Weitere Informationen: Klage einer Schulleiterin gegen Einführung der Inklusion an einem bremischen Gymnasium abgewiesen

Quelle: www.datev.de

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